Der Reisepass der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war das offizielle Dokument, das es den Einwohnern der DDR ermöglichte, ins Ausland zu reisen. Er wurde vom Ministerium des Innern der DDR ausgestellt.
Der DDR-Reisepass hatte eine dunkelrote Farbe und war ein dreiteiliges Dokument, bestehend aus einem Umschlag, einem inneren Passheft und einem Vordruck zur Einreiseerlaubnis. Der Reisepass enthielt Informationen wie den Namen des Inhabers, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und ein Foto des Inhabers.
Die DDR hatte strenge Reisebestimmungen und Bürger mussten spezielle Anträge stellen, um ins Ausland reisen zu dürfen. Die Reisepassabteilungen der Bezirkshauptstädte waren für die Bearbeitung und Ausstellung der Reisepässe zuständig.
Während der Zeit der DDR konnten die Bürger der DDR nur in sozialistische Länder und einige ausgewählte kapitalistische Länder reisen. Reisen in den Westen, insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland, waren nur sehr eingeschränkt möglich und mit vielen Schwierigkeiten verbunden.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die DDR-Reisepässe ungültig und die Besitzer konnten deutsche Bundesreisepässe beantragen.
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